Die Kunden der Stadtwerke erhalten zum 20.12.2024 ein Ableseblatt zugestellt, mit welchem die Stadtwerke über die Wege der Übermittlung des Zählerstandes informieren.
Es wird darum gebeten, den Wasserzählerstand nach Erhalt des Informationsschreibens bis spätestens Freitag, 10.01.2025 an die Stadtwerke Nördlingen zu übermitteln. Sollte der Zählerstand nach dieser Frist nicht vorliegen, muss die Verbrauchsgebühr gemäß § 11 (2) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Nördlingen durch Schätzung festsetzt werden.
Kunden, die im Jahr 2023 und 2024 auf funkauslesbare Wasserzähler umgestellt haben, erhalten keine Ableseblätter zugestellt. Die turnusmäßige Ablesung erfolgt über Funk zum Stichtag 31.12.2024. Der Zählerstand kann auf der Jahresabrechnung eingesehen werden. Kunden mit Zwischen- und Abzugszählern für Garten oder Toilette werden gebeten, das auf der Internetseite www.stadtwerke.de vorbereitete Formular zur Selbstablesung der Wasseruhren zu nutzen. Die Stadtwerke bedanken sich für die Unterstützung.
Zudem weisen die Stadtwerke darauf hin, in regelmäßigen Abständen die Installationsanlagen zu überprüfen. Undichte Leitungen oder Armaturen können einen erhöhten Wasserverbrauch und damit hohe Kosten verursachen. (dra)