Demonstration von Corona-Maßnahmen-Kritikern am Marktplatz Nördlingen Bild: Melanie Beise
Das Landratsamt Donau-Ries erlässt erneut eine Allgemeinverfügung zur Regelung von „Spaziergängen“ in Nördlingen. Die Teilnehmer*innen müssen bei den Corona-Protesten weiterhin FFP2-Masken tragen

Nachdem die letzte Allgemeinverfügung zur Regelung von sog. „Spaziergängen“ am 09.02.2022 außer Kraft getreten ist, hat das Landratsamt Donau-Ries als Versammlungsbehörde heute eine inhaltsgleiche neue Allgemeinverfügung für weitere „Montags- und Freitagsspaziergänge“ bis einschließlich 23.02.2022 erlassen.

Die Laufzeit der Allgemeinverfügung knüpft wiederum an die Geltungsdauer der Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an, die derzeit bis 23.02.2022 befristet ist. Die Verlängerung der in der Allgemeinverfügung angeordneten Beschränkungen, insbesondere die Beibehaltung der (FFP2-)Maskenpflicht, war erforderlich, da sich die infektionsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung seit dem Erlass der letzten Allgemeinverfügung nicht entscheidend geändert hat. Stattdessen haben die Infektionszahlen auch im Landkreis Donau-Ries neue Höchstwerte erreicht, die sich inzwischen auch wieder in zunehmenden Hospitalisierungen niederschlagen. Der Wendepunkt der Omikron-Welle ist noch nicht erreicht.

Zugleich ließ laut der Polizei bei einigen der letzten „Spaziergänge“ die Disziplin in Sachen Maskentragen spürbar nach und es wurden verstärkt Tendenzen systematischer Umgehungsversuche verzeichnet. In dieser Gemengelage ist ein Zurückfahren der – ohnehin noch moderaten - Beschränkungen nicht darstellbar. (pm)