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Ausweitung der Lkw-Maut in Berlin beschlossen
Ausweitung der Lkw-Maut in Berlin beschlossen
Nördlingen - Ein großes Thema in der Region ist die Belastung von Bundesstraßen durch sogenannte Mautausweichverkehre. Gerade auf der B 25 in Richtung Dinkelsbühl hat dies zu Lkw-Durchfahrverboten geführt, die von der ansässigen Wirtschaft immer kritisiert wurden. Nun ist Besserung in Sicht.
„Das Problem der Mautausweichverkehre zu lösen, ist mir ein echtes Anliegen, weil ich weiß, wie hoch die Belastungen da an einigen Stellen sind“, erklärt Bundestagsabgeordneter Ulrich Lange, der als verkehrspolitischer Sprecher seiner Fraktion in Berlin an den entscheidenden Änderungen mitgearbeitet hat.
Der Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag das vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, das die Grundlage für die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ab 2018 bildet.
Zudem hat die Koalition in einem Änderungsantrag dafür gesorgt, noch eine Verordnungs-Ermächtigung aufzunehmen, um u.a. bei Mautausweichverkehren die Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Landesstraßen ausdehnen zu können. „So kann das Bundesverkehrsministerium flexibel entscheiden, wo es sinnvoll ist, Streckenabschnitte nach Landesrecht zu bemauten. Damit wird verhindert, dass bestimmte Landesstraßen übermäßigen Verkehr auffangen müssen, nur weil dieser den Mautkosten entgehen will. Das ist auch für unsere Region wichtig“, so MdB Lange.
Und noch eine weitere gute Nachricht gibt es mit dem heute verabschiedeten Gesetz: Für landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit Höchstgeschwindigkeiten von 40 km/h soll es eine Ausnahmeregelung geben. Dies wurde insbesondere auf Drängen der CSU und Verkehrspolitiker Lange erreicht. „Damit wird unverhältnismäßige Bürokratie abgebaut. Davon profitieren auch die Landwirte in der Region“, freut sich Lange.
Schon nach geltendem Recht sind die landwirtschaftlichen Fahrzeuge von der Mautpflicht befreit, wenn sie land-und forstwirtschaftliche Bedarfsgüter oder Erzeugnisse transportieren. Dies wird nicht geändert, sondern diese Mautbefreiung vielmehr auch für Landwirte für den geschäftsmäßigen Güterverkehr erweitert, mit der Beschränkung auf bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.
Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 km Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Der Großteil der ca. 40.000 km Bundesstraßen ist nicht mautpflichtig, obwohl Lkw sämtliche Bundesstraßen befahren und die Verkehrsinfrastruktur damit belasten. Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zuverbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben werden. Daher ist Ziel, die Lkw-Maut ab Mitte 2018 auf alle Bundesstraßen auszuweiten. (pm)