19. Oktober 2023, 10:24
Landratsamt

Kostenfreiheit des Schulwegs

Bild: pexels
Das Landratsamt Donau-Ries weist auf Regelungen für die Erstattung der Kosten des Schulwegs hin.

Der Landkreis Donau-Ries weist darauf hin, dass Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe an Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2022/2023 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben, sofern die einfache Fußwegstrecke zur Schule über 3 km beträgt. Antragsformulare sind unter www.donau-ries.de (Landratsamt – Kfz & Verkehr – ÖPNV, Schülerbeförderung - Schülerbeförderung -> Anträge & Online- Dienstleistungen) abrufbar. Seit Kurzem kann der Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung auch als

Erstattungsleistungen werden vom Landratsamt Donau-Ries jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von derzeit 490,00 Euro übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2022/2023 für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz bezogen haben, wird eine Anrechnung dieses Eigenanteils nicht vorgenommen. In diesen Fällen können die verauslagten Fahrtkosten in voller Höhe erstattet werden. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung muss jedoch in jedem Fall bis spätestens 31. Oktober 2023 beim Landratsamt Donau-Ries, Team 202, Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth, eingereicht werden. Anträge, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 eine der vorgenannten Schulen besuchen, müssen der Behörde zufolge beachten, dass sie beim Erwerb der Fahrscheine nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit vorgehen müssen. Mögliche Fahrpreisermäßigungen müssen demnach auch in Anspruch genommen werden. Hierzu kann auch der Erwerb und die Nutzung der Bahncard, des Deutschlandtickets oder der vorausschauende Erwerb von Fahrkarten zählen, sofern sich damit bezogen auf das gesamte Schuljahr ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt. Anträge auf Anerkennung des Einsatzes des privateigenen Kraftfahrzeuges sind grundsätzlich zu Beginn des Schuljahres 2023/2024, bzw. zeitnah einzureichen. (pm)