Der Freistaat Bayern vergibt seit dem Wintersemester 2020 einen bestimmten Prozentsatz der Medizinstudienplätze an Bewerberinnen und Bewerber, bei denen die Abiturnote keine Rolle spielt. Der Grund dafür: in vielen ländlichen Regionen und im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) werden die Ärzte knapp. Mit dem 2019 verabschiedeten Gesetz zur "Landarzt- und ÖGD-Quote" will der Freistaat Bayern Nachwuchsmediziner für eine Tätigkeit als niedergelassener Hausarzt im ländlichen Raum oder als Arzt im öffentlichen Gesundheitswesen gewinnen.
Landarztquote
Ziel der Landarztquote ist es, die ärztlichen Versorgungen in den bayerischen Regionen, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind, zu sichern. "Mit der Landarztquote erhalten junge Menschen, die über kein Einserabitur verfügen, die Chance auf einen Medizinstudienplatz. Anstelle der Abiturnoten ist die besondere fachliche und persönliche Eignung für eine hausärztliche Tätigkeit entscheidend", erläutert Julia Lux, Geschäftsstellenleitung der GesundheitsregionPlus Donau-Ries.
So werden mit der Landarztquote bis zu 5,8 Prozent der bayerischen Medizinstudienplätze für Studierende die an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum interessiert sind, reserviert. Der sonst vorgeschriebene Numerus Clausus (NC) muss nicht nachgewiesen werden. Mit der Teilnahme an der Landarztquote verpflichten sich die Studierenden dagegen, für mindestens zehn Jahre in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region als niedergelassener oder angestellter Arzt bzw. Ärztin hausärztlich tätig zu sein. Im Landkreis Donau-Ries gilt aktuell in der hausärztlichen Versorgung der Planungsbereich Oettingen als drohend unterversorgt und der Planungsbereich Donauwörth Nord als unterversorgt.
ÖGD-Quote
Weitere ein Prozent aller bayerischen Medizinstudienplätze werden an Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorweisen. Diese verpflichten sich dann, nach dem Studium und einer Weiterbildung im Gebiet "öffentliches Gesundheitswesen" für eine Dauer von mindestens zehn Jahren vollständig und ausschließlich im öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern, z.B. als Amtsarzt im Gesundheitsamt, tätig zu sein. Dieser ist neben der ambulanten und stationären Patientenversorgung ein essentieller Bestandteil des Gesundheitswesen.
Bewerbungsverfahren
Das Online-Bewerberportal ist vom 01.02.2023 bis 28.02.2023 für Bewerbungen zum Wintersemester 2023/24 geöffnet. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den beiden Quoten sind unter https://www.landarztquote.bayern.de/ zu finden. (pm)