Im Falle von lokaler Glatteisbildung oder dadurch bedingtem Ausfall des Schülernahverkehrs am morgigen Mittwoch müssen die Schülerinnen und Schüler nicht riskieren, in die Schule zu kommen. Dies gilt auch für den Fall, dass Erziehungsberechtigte den Schulweg aufgrund der Wetterlage als zu gefährlich beurteilen sollten.
Die Eltern müssen ihre Kinder jedoch ordnungsgemäß von der Schule abmelden, falls diese zu Hause bleiben.
In jedem Fall wird in den Schulen im Landkreis ein Notbetrieb bzw. eine Notbetreuung eingerichtet.
Die Straßenmeistereien des Landkreises Donau-Ries werden bereits ab 3.00 Uhr nachts auf den Kreisstraßen auf den Kreisstraßen mit Streusalz im Einsatz sein. (pm)