Am 24.11.2020, um 12.59 Uhr, fuhr eine Unterstützungsstreife der Münchner Bereitschaftspolizei von Donauwörth in Richtung Tapfheim. Dabei schlossen die Beamten auf einen 25er-Mofaroller auf, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Im Rahmen der Nachfahrt wurde von dem Mofaroller eine Geschwindigkeit von circa 100 km/h anstatt der zulässigen 25 km/h erreicht.
Bei der anschließenden Anhaltung samt Kontrolle in der Siedlerstraße musste der 15-jährige Donauwörther einräumen, dass er keinerlei Führerschein für das benutzte Gefährt besitzt. Diesen konnte er aufgrund seines Alters auch nicht haben. Zudem waren sämtliche Sicherheitseinrichtungen des Zweirades lediglich für eine deutlich niedrigere Geschwindigkeit ausgelegt. Die Beamten unterbanden an Ort und Stelle die Weiterfahrt und veranlassten ein Geschwindigkeitsgutachten. Die vorwerfbare Höchstgeschwindigkeit des Peugeot-Rollers wurde bei der folgenden amtlichen Messung mittels Rollenprüfstand nach Abzug aller Toleranzen mit 98 km/h wiedergegeben. Den Jugendlichen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis, ohne Pflichtversicherung und ohne die fällige Kfz- Steuer entrichtet zu haben sowie Verstößen nach der Zulassungsordnung. (pm)