Am späten Nachmittag des 27.03.2025, um 17:20 Uhr, bemerkte eine Streife der Donauwörther Polizei auf der Südspange der Bundesstraße 16 ein Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen, welches durchgehend mit 70 km/h unterwegs war. Erlaubt sind für diese Fahrzeugkategorie maximal 45 km/h.
Die Beamten stoppten den 16-jährigen Fahrer, welcher zudem keine notwendige Fahrerlaubnis für das Gefährt vorweisen konnte. Das Zweirad wurde sichergestellt. Es folgte eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstöße gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung sowie Straßenverkehrsordnung gegen den 16-Jährigen. (dra)