Der 18-jährige Radler prallte gegen die linke Fahrzeugseite des Pkw. Für den Autofahrer gilt an dieser Stelle das Zeichen 205; Vorfahrt gewähren! Der Radler seinerseits fuhr verbotswidrig auf dem Gehweg und dies ohne Beleuchtung.
Glücklicherweise wurde niemand verletzt, Sachschaden entstand nur am Pkw in Höhe von circa 1000 Euro. (pm)