Am 14.02.2024, um 10.50 Uhr, war ein 63-jähriger Autofahrer in der Badgasse unterwegs, als er an der Engstelle unter der Bahnüberführung den Vorrang des Gegenverkehrs zu beachten hatte. Trotz eindeutiger Beschilderung fuhr der 63-Jährige los und prallte mit seinem Wagen nahezu frontal in das Auto eines entgegenkommenden 47-Jährigen.
Beide Männer gaben den aufnehmenden Beamten gegenüber an, unverletzt geblieben zu sein. Es entstand jedoch ein Sachschaden von geschätzten 20.000 Euro. (pm)