Der 51-Jährige geriet darüber so in Aufregung, dass er die ältere Frau als „Zicke“ bezeichnete. Die Geschädigte der Beleidigung behält sich rechtliche Schritte vor. (dra)
Der 51-Jährige geriet darüber so in Aufregung, dass er die ältere Frau als „Zicke“ bezeichnete. Die Geschädigte der Beleidigung behält sich rechtliche Schritte vor. (dra)