Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt seit 2007 eine strikte Alkoholgrenze von 0,0 Promille, auch wenn die Probezeit bereits abgelaufen ist. Am Morgen des 08.11.2022, um 07:18 Uhr, stellten Beamte der VPI Donauwörth bei einer Kontrolle in der Nürnberger Straße fest, dass es ein 20-jähriger Fahranfänger aus einer Juragemeinde damit nicht so genau nahm. Nachdem die Beamten Alkoholgeruch wahrnahmen, ergab ein Test vor Ort einen Alkoholwert von 0,4 Promille. Die Folge war eine Unterbindung der Weiterfahrt sowie eine Anzeige, die unter anderem ein Bußgeld von mindestens 250 Euro plus Gebühren und Auslagen sowie einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich ziehen wird. (pm)