Eine 44-jährige Frau aus einer Juragemeinde im Zuständigkeitsbereich der PI Donauwörth kaufte über einen Internetshop in den Vereinigten Staaten von Amerika ein Dirndl. Dieses wurde auch an ihre Wohnanschrift im Jura geliefert, wies jedoch den Angaben zufolge eine völlig unzureichende Qualität auf. Die Frau retournierte das Dirndl in die USA. Da kein Kaufpreis erstattet wurde, erstatte die Geschädigte am 24.08.2023 Strafanzeige wegen Warenbetrugs. Die Schadenshöhe beläuft sich auf insgesamt knapp 300 Euro. (pm)