Unter anderem wurden eine Veränderung der Auspuffanlage, eine unzulässige Felge-Reifen-Kombination, eine nicht zulässige Schaltknaufverlängerung und eine nicht eingetragene mechanische Lenkhilfe festgestellt. Dies führte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Die weitere Benutzung des Pkw wurde dem Fahrer untersagt, ihn erwartet nun ein Bußgeldverfahren, die Betriebserlaubnis für den Pkw muss nach vorgenommener Instandsetzung von der Zulassungsstelle neu erteilt werden. (pm)