Ein 45-jähriger Polsinger fuhr am 03. August, um 15:15 Uhr, mit einem geländegängigen Offroadbuggy auf der Staatsstraße 2384 von Wemding in Richtung Huisheim. Auf halber Strecke zwischen der Einmündung zur Kreisstraße DON 20 und der Mittelmühle kam ihm ein 56-jähriger Alerheimer in einer Mittelklasselimousine entgegen. Dabei sei laut den späteren Angaben des 56-Jährigen der Buggyfahrer bereits sehr mittig gefahren. Zudem soll das Stoffplanendach des „All-Terrain-Vehicle“ offen herumgeweht sein.
Beim Passieren der beiden Fahrzeuge aneinander vernahm der Alerheimer dann einen dumpfen Schlag an seinem Pkw und brachte diesen in Zusammenhang mit der Begegnung, weshalb er umdrehte und dem 45-Jährigen nachfuhr. Am ehemaligen Braas-Gelände trafen beide Männer schließlich aufeinander. Dabei wurde von dem Autofahrer dem eigenen Bekunden nach eine starke Fahne bei dem Buggyfahrer festgestellt, worauf er die Polizei verständigte. Eine wenig später eintreffende Streifenbesatzung der PI Donauwörth führte einen Alkotest durch: Dieser ergab einen Wert von über 2,3 Promille. Da der 45-Jährige einen sogenannten Nachtrunk (Alkoholaufnahme erst nach Fahrtende) geltend machte, veranlassten die Beamten zwei ärztliche Blutentnahmen zur Feststellung der exakten Blutalkoholkonzentration zum Fahrtzeitpunkt.
Der ATV-Fahrer zeigte während der Unfallaufnahme einen italienischen Führerschein vor. Dieser stellte sich nach kurzer Recherche der Beamten als Totalfälschung heraus. Zudem wurde über eine polizeiliche Abfrage bekannt, dass gegen den Mann bereits ein Strafverfahren hinsichtlich des Verschaffens seiner Führerscheinfälschung eingeleitet wurde. Die Beamten der Donauwörther Inspektion stellten den falschen Führerschein sicher und zeigten den 45-Jährigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie weiterer Delikte an.
Der entstandene Sachschaden am Pkw des entgegenkommenden 56-Jährigen beläuft sich auf circa 500 Euro. Hier wurde ein Kratzer am vorderen linken Stoßfänger verursacht und ein Kabel am Unterboden beschädigt. Den Geländefahrzeugfahrer erwartet nun ein Strafverfahren. (pm)