Infektionsschutzgesetz

Brandalarm resultiert in fünf Anzeigen

Symbolbild Bild: pixabay
Gestern Abend alarmierte eine Frau in Tagmersheim die Polizei, da sie eine große Rauchwolke sah. Später stellte sich heraus, dass das Feuer von fünf Personen stammte, die ein Lagerfeuer veranstalteten. Wegen Verstoß des Infektionsschutzgesetzes und der Uneinsichtigkeit der Beteiligten folgen nun Bußgelder.

Eine Mitteilerin sah am 20.04.2021, gegen 21:00 Uhr, von ihrem Balkon aus starke Rauchschwaden in der Bauerngasse und vermutete einen Wohnhausbrand. Sie informierte per Telefon die integrierte Leitstelle. Beim wenig später erfolgten Eintreffen von Feuerwehr und Rettungsdienst stellte sich heraus, dass zwar ein Brand mit Rauchentwicklung vorlag, dieser jedoch von einem Lagerfeuer herrührte und keine Gefahr des Übergreifens auf Gebäude bestand. Daher rückten die Einsatzkräfte ohne Hilfeleistung wieder ab.

Eine ebenfalls vor Ort befindliche Polizeistreife der Donauwörther Inspektion stellte eine größere Personengruppe und Getränkekisten um das dem Anruf zugrunde liegende Lagerfeuer fest. Teile der Gruppe entfernten sich beim Erblicken der Beamten zu Fuß in den zurückliegenden Teil des Anwesens. Die zurückbleibenden Personen aus mehreren Haushalten zeigten teils uneinsichtiges und respektloses Verhalten gegenüber den eingesetzten Kräften.

Aufgrund des derzeitigen Inzidenzwertes wurde für fünf Teilnehmer des Treffens ein Verstoß gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen angenommen und jeweils eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erstattet. Die vier Männer und eine Frau erwarten nun ein Bußgeldverfahren. (pm)