Die Streitigkeit gipfelte schließlich in mehreren „Ohrfeigen“ zum Nachteil von zwei Geschädigten. Diese flüchteten sich aus der Unterkunft und verständigten die Polizei. Alle drei Personen standen unter Alkoholeinfluss, wie sich bei freiwillig durchgeführten Atemalkoholtests herausstellte. Gegen eine Person wurde Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. (pm)