Am Donnerstag, 24.04.2025, gegen 16:15 Uhr nutzte der 15-jährige E-Scooter-Fahrer, in der Bahnhofstraße stadteinwärts fahrend, verbotswidrig den Gehweg für seine Fahrt. Zeitgleich wollte der 72-jährige Fahrer eines Pkw, Dacia, aus der Vinzenz-Lachner-Straße kommend, nach links in die Bahnhofstraße einbiegen. Im Einmündungsbereich prallte der 15-Jährige mit seinem E-Scooter gegen die Beifahrerseite des Pkw. Mit viel Glück blieb er dabei unverletzt, jedoch entstand an dem Pkw ein Sachschaden von ca. 1.000 Euro.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es mit den bis zu 20 km/h fahrenden Elektrokleinstfahrzeugen nicht zulässig ist, den Geh- bzw. Fußweg zu nutzen. Wenn vorhanden, sind mit diesen E-Scootern Radwege zu nutzen oder eben die Fahrbahn. (dra)