Hierdurch erlosch die Genehmigung des Kraftfahrzeugs. Zudem änderte sich die Fahrzeugklasse. Eine erforderliche Erlaubnis zum Fahren des Gefährts auf öffentlichen Straßen konnte die 38-Jährige nicht vorweisen. Die Beamten zeigten die Frau an und untersagten jegliche weiteren Fahrten. (pm)