Bereits in der vergangenen Woche wurden Mitarbeiter des Landesbundes für Amphibien und Reptilienschutz auf eine Jagdfalle aufmerksam, welche im alten Trassbruch in der Kapellenstraße bei Amerdingen ausgelegt worden ist. Die Falle wurde durch den noch unbekannten Täter an einem Weg aufgestellt, der deutlich als Trampelpfad eines Bibers erkenntlich war.
Amerdingen - Bei der gefundenen Falle handelte es sich um ein sogenanntes Tellereisen, welches auseinander gespannt wird, um beim Betreten des Tellers auszulösen. Schon das bloße Aufstellen einer solchen Falle ist nach dem Jagdgesetz streng verboten, weil es aufgrund deren Bauweise ausschließlich zu Quetschungen bzw. Abtrennungen von Extremitäten kommt, ohne, dass das gejagte Tier sofort getötet wird.
Weil die Falle auf einem erkennbaren Biberüberweg ausgelegt wurde und es sich bei dem Biber um eine besonders geschützte Art handelt, wird von der Polizei Nördlingen wegen des Verdachts auf Jagdwilderei und eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ermittelt.
Da sich der Trassbruch in der Nähe zu Amerdingen befindet und sich dort auch Kinder in der Nähe aufhalten, stellt das Aufstellen eines solchen Fanggerätes auch eine erhebliche Gefährdung für Kinder und Spaziergänger dar.
Die Nördlinger Polizei bittet um sachdienliche Hinweis unter der Rufnummer 09081/2956-0. (pm)