Dabei stellten die Beamten der Donauwörther Verkehrspolizei fest, dass an dem Roller keinerlei Kennzeichenplakette angebracht war. Zudem hatte der 21-jährige Besitzer keinen erforderlichen Haftpflichtversicherungsvertrag für das Kraftfahrzeug abgeschlossen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. (pm)