Die Beamten stellten bei dem 24-jährigen Mann, während einer Verkehrskontrolle Alkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Alkotest war positiv. Da der Mann seinen Führerschein erst 2022 erworben hatte, befand er sich noch in der Probezeit. Für Fahranfänger gilt die 0,00 Promillegrenze.
Der Mann erhält nun eine Geldbuße und ein Fahrverbot. Die Weiterfahrt wurde von den Beamten unterbunden. (pm)