Verkehrskontrolle

Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Pkw-Anhänger-Gespann

Bild: Matthias Stark
Weil der mitgeführte Hänger zu schwer war, erwartet einen 37-Jährigen nun ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Am Freitag wurde ein 37-jähriger mit seinem Pkw-Anhänger-Gespann von einer Streife der Polizeiinspektion Donauwörth gegen 23:50 Uhr in der Nürnberger Straße zu einer Verkehrskontrolle angehalten. Der 37-jährige zeigte den Beamten einen sogenannten B96-Führerschein vor.

Die Beamten stellten im Verlauf der Kontrolle fest, dass die zulässige Gesamtmasse vom Fahrzeuggespann des 37-jährigen 5400 Kilogramm beträgt. Hierfür wäre die Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich gewesen. Dem 37-jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
 

Beim Anhängerführerschein B96 handelt es sich um eine Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B. Die Schlüsselzahl 96 wird auf dem Führerschein vermerkt. Mit der B96 Erweiterung darf man mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwere Anhänger ziehen. Jedoch darf die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 4250 Kilogramm nicht übersteigen.(dra)