Der Sprinterfahrer war einige Wochen zuvor in der
Monheimer Straße in Wemding geblitzt worden. Was sich im Rahmen eines Fotoabgleichs herausstellte: Gegen den 40-Jährigen bestand ein rechtskräftiges
Fahrverbot aufgrund eines vorangegangenen Verkehrsverstoßes. Er hätte also gar nicht am Steuer des Transporters sitzen dürfen. Die Beamten leiteten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein.(pm)