Der Mann war eigenen Angaben zufolge zu einer Probefahrt auf einem Kleinkraftrad unterwegs und gab an, weiter in Richtung Wörnitzstein fahren zu wollen. Da an dem motorisierten Zweirad unter anderem noch ein abgelaufenes, grünes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2019 angebracht war, wurde die Weiterfahrt unterbunden und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie eines Verstoßes nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung eingeleitet. (pm)