An dem Auto waren vorn und hinten jeweils entstempelte Kennzeichenschilder angebracht, die zudem für einen völlig anderen Wagen ausgegeben waren. Die juristische Bewertung obliegt nun der zuständigen Staatsanwaltschaft. (pm)
An dem Auto waren vorn und hinten jeweils entstempelte Kennzeichenschilder angebracht, die zudem für einen völlig anderen Wagen ausgegeben waren. Die juristische Bewertung obliegt nun der zuständigen Staatsanwaltschaft. (pm)