Diese werden mittels Batterie über einen Elektromotor angetrieben und bedürfen hierfür einen Haftpflichtversicherungsschutz. Ein 42-jähriger Kaisheimer war damit im Neurieder Weg unterwegs und hielt die Aussparung für das Versicherungskennzeichen für ein Design-Element am Fahrzeug und wusste nicht, dass er dieses Fahrzeug versichern muss.
Ein 33-jähriger Donauwörther hatte zwar ein Versicherungskennzeichen an seinem E-Scooter angebracht, jedoch war es aus dem Jahr 2019 und somit der Versicherungsschutz erloschen. Beide Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt und bekommen eine Anzeige wegen fehlender Haftpflichtversicherung. (pm)