Am 26.03.2021 inserierte ein 49-jähriger Geschäftsführer eines Donauwörther Autohauses einen Gebrauchtwagen auf unterschiedlichen Plattformen im Internet. Für das offensichtlich sehr attraktive Angebot gab es daraufhin extrem viele Interessenten. Deshalb vereinbarte der Autoverkäufer mit den jeweiligen potentiellen Käufern, dass derjenige das Auto erhält, der als erstes vor Ort den Kaufvertrag unterschreibt.
Dies sei auch einem Kaufinteressenten erklärt worden, der eine ca. vierstündige Anfahrt zu dem Verkaufsort hatte. Als dieser am Samstag gegen 12.00 Uhr am Autohaus ankam, war der Gebrauchtwagen seit ca. einer halben Stunde bereits verkauft. Der Mann war darüber derart erbost, dass er beim Wegfahren neben dem verkauften Pkw anhielt und mittels zweier Glasflaschen zunächst die Windschutzscheibe und schließlich die Scheibe auf der Beifahrerseite des Fahrzeuges einschlug. Anschließend stieg der Fahrer wieder in sein Kfz ein und fuhr mit seinem Beifahrer mit quietschenden Reifen davon. Die Identität der beiden Männer muss noch geklärt werden. Der komplette Vorfall wurde von den Videokameras des Autohauses aufgezeichnet. An dem Pkw entstand ein Sachschaden von ca. 1400 Euro.(pm)