Auf der klar als verkehrsberuhigtem Verkehrsbereich ausgeschilderten Mischfläche gilt für alle Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit (maximal 10 km/h). Das Spielen von Kindern ist zudem ausdrücklich erlaubt. Die Beamten mussten in zahlreichen Fällen Pkw- und Fahrradfahrende anhalten und zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit ermahnen, da oftmals deutlich zu schnell gefahren wurde - dies obwohl die Gemeinde bereits ein digitales Anzeigegerät der gefahrenen Geschwindigkeit in der Neuen Straße installiert hat. In acht Fällen musste sogar ein gefahrener Wert über 20 km/h beanstandet werden. Das leider schnellste gemessene Tagesergebnis waren um 14.15 Uhr die 33 km/h eines Autofahrers aus Nördlingen. Den Mann erwarten nun 115 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister. Zudem ahndeten die Beamten im Zusammenhang der Kontrolle mehrere Gurt- und Ausrüstungsverstöße.(pm)