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Geschwindigkeitsmessung: Zahlreiche Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs

Archivbild. Bild: Matthias Stark
800 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot erwarten einen Autofahrer, der innerorts mit 129 km/h unterwegs war. Die PI Rain berichtet von mehreren Geschwindigkeitsmessungen in der vergangenen Woche.

"Da mitunter Motorradfahrer sich nicht an die zulässige Geschwindigkeit halten, erfolgte vergangenen Freitag eine Geschwindigkeitsmessung auf der gern befahrenen Staatsstraße 2215 zwischen Graisbach und Lechsend. Ergebnis der Messung war, dass nahezu jedes zehnte durchfahrende Fahrzeug zu schnell war", heißt es von seiten der PI Rain. 

Das Einseiten-Messgerät der Verkehrspolizei Donauwörth registrierte insgesamt vier Motorräder und 34 Pkw, die bei zulässigen 80 km/h mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren. Daraus resultierten zehn Verwarnungen und 28 bußgeldbewehrte Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen für den jeweiligen Fahrzeuglenker. 

Sowohl das schnellste Motorrad, als auch der schnellste Pkw fuhren mit 120 km/h. Nicht nur wegen zu schneller Fahrweise, sondern auch mit einem völlig abgefahrenen Reifen, fiel bei der Anhaltung der Fahrzeuge ein Pkw auf, was ebenfalls zu einer Anzeige führte.

Lasermessungen bestätigen Gefahr

Dass die Missachtung der zulässigen Geschwindigkeit weiterhin ein ernstzunehmender Faktor in der Verkehrssicherheit ist, zeigten auch vier von der Polizeiinspektion Rain im Laufe des Wochenendes durchgeführte Lasermessungen. Drei Messungen im Gemeindebereich Mertingen und eine im Gemeindebereich Münster ergaben ebenfalls überhöhte Geschwindigkeiten, zum Teil auch massive Verstöße. Trauriger Spitzenreiter bei den genannten Messungen war ein Autofahrer, der mit 129 km/h gemessen wurde, in einem Bereich, in dem 50 km/h erlaubt wären! Die Folge für diese extreme Überschreitung: 800 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot.

Im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und um daraus resultierende Verkehrsunfälle zu reduzieren, wird die Polizei auch künftig darauf hinarbeiten, dass derartiges Fehlverhalten geahndet wird. (dra)