Bei dieser Ortsverbindung handelt es sich - wie an mehreren Stellen im Jurabereich - um eine hochbelastete Wildunfallstrecke. Obwohl bereits die dort maximal erlaubten 100 km/h bei einem plötzlichen Wildwechsel kaum noch eine Kollisionsvermeidung zulassen, mussten von den 139 gemessenen Kfz 28 Fahrzeugführende mit einer Überschreitung beanstandet werden.
Der Höchstwert lag bei 114 km/h. Da die Prävention im Vordergrund stand, erfolgte keine gebührenpflichtige Ahndung, jedoch der deutliche Hinweis darauf, dass bei diesen Geschwindigkeiten auf Wildwechsel im Regelfall nicht mehr reagiert werden kann - sprich ein Unfall nahezu unvermeidlich ist. Weitere Messungen werden auf entsprechend unfallbelasteten Strecken im Landkreis folgen. (pm)