Eine 48-jährige Monheimerin verkaufte Anfang Mai über das Portal Ebay- Kleinanzeigen ihre Spielkonsole Playstation 4 inklusive 20 Videospielen für einen Gesamtbetrag von 520 Euro an eine bislang unbekannte Person aus Großbritannien.
Der Käufer gab zunächst an, dass er den Geldbetrag auf das Konto der Monheimerin überwiesen habe. Hierzu veranlasste er zur angeblichen Bestätigung eine fingierte E- Mail einer Londoner Bank. Die gutgläubige 48-Jährige glaubte dem Inhalt der Mail und versendete die Ware vor Eintreffen des Überweisungsbetrages an eine Anschrift in England.
Am 07.05.2020 erhielt die Frau - der Kaufbetrag war noch immer nicht gutgeschrieben - eine erneute Email, vorgeblich von der Londoner Bank. Diese teilte mit, dass das Konto ihres Kunden für die Überweisung an sie fälschlicherweise mit 720 Euro, anstatt den angewiesenen 520 Euro, belastet wurde. Die Monheimerin solle daher die überzähligen 200 Euro mittels Amazon-Geschenkkarten an eine Email- Adresse übersenden. Im Anschluss würde der bislang festgehaltene Betrag in Höhe von 720 Euro auf ihrem Konto gutgeschrieben.
Nun bemerkte die Frau, dass sie gleich doppelt betrogen werden sollte. Der entstandene Vermögensschaden beträgt 520 Euro. Sie zeigte den Sachverhalt bei der Polizeiinspektion Donauwörth an. Die Beamten ermitteln nun wegen diverser strafbarer Delikte. Bayernweit sind in jüngster Vergangenheit zahlreiche Fälle mit nahezu identischer Begehungsweise aktenkundig gemacht worden. (pm)