Ein Holztransporter aus Unterfranken ist am Mittwochabend einer Streife der Verkehrspolizeiinspektion Donauwörth auf der B 2 bei Monheim aufgefallen, da am Lkw eine Vielzahl unzulässiger lichttechnischer Einrichtungen angebracht waren und dadurch andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet wurden.
Der 22-jährige Unternehmer, der den leeren Zug fuhr, hatte oberhalb der Frontscheibe in blau-weißer Farbe ein beleuchtetes Werbeschild mit dem Namenszug seiner Firma angebracht. Ferner leuchteten auf Höhe des Kühlergrills zwei Michelin-Männchen. An den Außenkanten des Fahrzeugs und an den seitlichen Windabweisern waren insgesamt 17 rote Umrissleuchten unzulässig verbaut. Nach den Vorschriften sind nur bis zu vier Leuchten an den oberen Außenkanten des Fahrzeugs erlaubt. Der Mann hatte zudem am Lkw einen Frontschutzbügel angebracht, der die Fahrzeuglänge veränderte. Durch die lichttechnischen und baulichen Veränderungen war die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Dem Jungunternehmer erwartet nun für diese Verstöße ein Bußgeld von 300 Euro.
Bei der Kontrolle wurden schließlich auch die Lenk- und Ruhezeiten am digitalen Kontrollgerät des LKW ausgelesen. Es zeigte sich, dass eine Vielzahl von Verstößen nach dem Fahrpersonalgesetz aufgezeichnet worden sind. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt übernimmt hier die weiteren Ermittlungen. Dem Jungunternehmer droht ein weiteres Bußgeld, in diesem Fall von mehreren tausend Euro. (pm)