Jugendschöffengericht

Einbruch in Nördlingen: 19-jähriger Täter zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der Angeklagte (vorne) mit der Gerichtshilfe und seiner Anwältin Catharina Müller. Bild: Thomas Oesterer
Am Montag wurde in Augsburg der Überfall eines 19-Jährigen in einer Wohnung in Nördlingen verhandelt. Wie das Schöffengericht entschied und warum noch dem Jugendstrafrecht gerichtet wurde.

Im Juni 2024 stieg ein 19-Jähriger in Nördlingen über ein Fenster in eine Wohnung ein und traf dort auf den Anwohner, der sich zum Tatzeitpunkt im Schlafzimmer befand. Nachdem er dort eine Geldkassette und zwei Parfüms vorfand, ging der Angeklagte T. das Opfer – das in diesem Moment aufwachte - zunächst mit einem Pfefferspray an und schlug dann mehrmals auf den Kopf und den Oberkörper des Geschädigten ein. Anschließend forderte er den Geschädigten auf, ihm weiteres Bargeld und seine Geldbörse zu übergeben. Nachdem sich dieser weigerte und es zu einem Handgemenge kam, flüchtete der Angeklagte über ein Kellerfenster aus der Wohnung und lief davon. Wenige Tage später konnte der Täter – auch durch die Angaben des Opfers – ausfindig gemacht werden. Seitdem sitzt dieser in München in Untersuchungshaft. 

Angeklagter gesteht Tat in allen Punkten

Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht am Landgericht Augsburg, gestand der Angeklagte seine Tat vollumfänglich. Dies hatte er bereits in einem Brief an Richter Espenschied angekündigt. Was bei der anschließenden Befragung schnell klar wurde: Opfer und Täter kannte sich bereits im Vorfeld. So habe es laut dem Angeklagten in der gemeinsamen Vergangenheit mehrere Streitigkeiten und Auseinandersetzungen gegeben. Den Grund hierfür konnte der 19-Jährige allerdings nicht näher benennen.  Damit bestätigte sich auch die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, nach der dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung mit schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung vorgeworfen wurde. 

Da der Geschädigte unentschuldigt nicht zur Verhandlung gekommen war, wurden lediglich die Gerichtshilfe und der zuständige Sachbearbeiter der KPI Dillingen als Zeugen gehört. Herr Eckert von der Gerichtshilfe nahm dabei noch einmal Bezug auf die Kindheit des Angeklagten. Demnach sei dessen Kindheit von strikten Regeln und harten Konsequenzen geprägt gewesen. Nach Beendigung seiner Ausbildung sei deshalb er aus diesem Konstrukt ausgebrochen und habe angefangen, „sein eigenes Leben zu leben“. Seitdem habe der Angeklagte auch keinen Kontakt mehr zu seinen Eltern. 

Sittliche und geistige Reife auf Niveau eines Jugendlichen

Da sich T. während und vor dem Prozess geständig, stets kooperativ und reumütig zeigte, verurteilte das Schöffengericht den 19-Jährigen letztlich nach dem Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten und setzte die Strafe zur Bewährung aus. Hinzu kommen 80 Sozialstunden, die innerhalb der nächsten sechs Monate abgeleistet werden müssen. Jugendstrafrecht auch deshalb, weil das Gericht dem Angeklagten keine altersentsprechende Reife attestierte. Die sittliche und geistige Reife sei vielmehr auf dem Niveau eines Jugendlichen. Richter Espenschied erklärt das Urteil: "Wir sprechen hierbei natürlich immer noch von einer schweren Straftat. Einen Schlafenden in seiner eigenen Wohnung anzugehen ist kriminell - nichts anderes. Sie stehen allerdings zu ihrer Straftat, sind geständig und bereit, sich ehrlich zu entschuldigen." 

Direkt nach dem Urteilsspruch wurde der Haftbefehl erlassen.