Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.11.2023 rechtskräftig geworden. Der BGH hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Am 30.06.2023 verurteilte das Landgericht Augsburg den Angeklagten wegen 51 Fällen der gefährlichen Körperverletzung sowie wegen Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte war in Donauwörth als Anästhesist tätig. Er war mit dem Hepatitis-C Virus infiziert. Aufgrund missachteter Hygieneregeln infizierte der Angeklagte bei Operationen im Zeitraum von Februar 2017 bis April 2018 51 Patientinnen und Patienten mit dem Virus, was er bei seiner Tätigkeit billigend in Kauf nahm. (pm)