Im Zuge der Durchsicht der mitzuführenden Dokumente wurde festgestellt, dass der in Rumänien zugelassene Pkw nicht bei den deutschen Steuerbehörden angemeldet wurde, obwohl der Fahrzeughalter seit mehreren Jahren in Deutschland lebt.
Eine Anzeige nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz an das zuständige Hauptzollamt ist die Folge, von wo aus die Abgaben nachberechnet und eingefordert werden. (pm)