Die Täterin verhielt sich bereits in der Vorwoche im gleichen Geschäft verdächtig, weshalb die Überwachungsvideos überprüft wurden. Dabei wurde festgestellt, dass sie bereits dort Ladendiebstähle begangen hatte.
Durch die zuständige Staatsanwaltschaft wurde daraufhin eine Wohnungsdurchsuchung bei der Beschuldigten angeordnet. Dabei konnte Diebesgut im Wert von ca. 800 Euro aufgefunden und sichergestellt werden, welches eindeutig dem geschädigten Bekleidungsgeschäft zugeordnet werden konnte. Zudem wurde Diebesgut aus einem Baumarkt im Wert von 600 Euro und Bekleidung eines bisher noch nicht ermittelten Bekleidungsgeschäftes im Wert von 900 Euro aufgefunden. Der ermittelte Gesamt-Diebstahlschaden beläuft sich somit auf 2370 Euro.(pm)