Im Laufe des weiteren Einkaufs nahm die Kundin verschieden Süßwaren aus den Regalen und steckte diese teilweise in eine mitgebrachte Papiertüte. An der Kasse wurde dann lediglich ein Teil der Süßwaren bezahlt. Nachdem die Diebin den Drogeriemarkt verlassen hatte wurde sie von der Filialleiterin zu den Diebstählen des Parfüms und der Süßwaren angesprochen und ins Büro begleitet. Hier gab sie gegenüber der Filialleiterin vollkommen falsche Personalien an. Nach einer polizeilichen Überprüfung konnten die echten Personalien der 50-Jährigen festgestellt werden. Der Kundin wurde ein zweijähriges Hausverbot ausgesprochen. Der Wert der entwendeten Ware betrug 21,63 Euro. (pm)