Zudem wurde festgestellt, dass die spätestens alle 90 Tage erforderliche Archivierung der Daten des Kontrollgerätes im Führerhaus zuletzt vor über einem Jahr durchgeführt wurde. Die Beamten nahmen eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz auf. Bereits zuvor, um 13.31 Uhr, stoppten die Beamten auf der Bundesstraße 2 bei Monheim einen indischen Lkw-Fahrer, der mit 88 km/h knapp 30 km/h schneller als erlaubt unterwegs war.
Auch der 26-Jährige hatte die erforderlichen Dokumentationspflichten seit einem halben Jahr missachtet. Zudem war die Güterbeförderungslizenz des Unternehmens erloschen. Auch hier war neben der Geschwindigkeitsahndung eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz sowie dem Güterkraftverkehrsgesetz die polizeiliche Folge.(pm)