Unter anderem hatte der 53-jährige Berufskraftfahrer die erforderlichen Aufzeichnungspflichten nicht beachtet. Zudem kam das Speditionsunternehmen aus Mittelfranken seit über einem Jahr den Downloadpflichten des eingebauten EG-Kontrollgeräts zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten nicht mehr nach.
Die Folge waren Anzeigen sowohl gegen den Fahrer als auch gegen das verantwortliche Unternehmen. Letztere wurde zuständigkeitshalber an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt weitergeleitet. (pm)