Aufgrund einer vorangegangenen Streitigkeit schlug eine der Personen seinen Bekannten mit einer Glasflasche ins Gesicht. Hierdurch zog sich der Geschädigte eine drei cm lange Platzwunde im Gesicht zu und reagierte hierauf seinerseits mit zwei Faustschlägen ins Gesicht seines Kontrahenten. Hierdurch erlitt dieser eine blutende Lippe.
Beide Personen standen unter erheblichem Alkoholeinfluss und verweigerten eine ärztliche Behandlung. (pm)