Weil dem Wachbeamten sofort eine deutliche Alkoholfahne entgegenschlug, bat er den Mann sogleich zum Atemalkoholtest. Dieser ergab einen Wert von rund einem Promille. Der Mann hatte trotzdem noch Glück im Unglück, weil er knapp unter der absoluten Fahruntüchtigkeit lag und seinen Führerschein somit vorerst noch behalten durfte. Er muss diesen erst nach dem Zugang des fälligen Bußgeldbescheides abgeben. Die Weiterfahrt an diesem Tag wurde unterbunden.(pm)