Bei der Kontrolle des Sprinters durch Beamte der PI Donauwörth stellte sich zudem heraus, dass der rumänische Staatsangehörige gewerblich als gütertransportierender Kurierfahrer tätig war und somit den Vorschriften der Fahrpersonalverordnung unterlag. Entsprechend gesetzlich notwendige Mindestnachweise wurden jedoch nicht geführt. Zudem war der Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das benutzte Kraftfahrzeug. Daher wurden sowohl die Weiterfahrt unterbunden als auch die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Diverse Strafverfahren, auch gegen den Vorgesetzten des Mannes, waren die polizeiliche Folge. (pm)