Die 46-jährige polnische Berufskraftfahrerin hatte den 3,5-Tonnen-Sprinter mit fünf Paletten Stückgut von Erding in die Niederlande um 78 Prozent überladen. Sie wurde angezeigt und musste mangels Wohnsitz im Inland vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 505 Euro entrichten. Zudem wurde die Weiterfahrt bis zu einer Abladung eines großen Teils der Ware untersagt. Gegen die ebenfalls verantwortliche polnische Speditionsfirma leiteten die Beamten ein Gewinnabschöpfungsverfahren aufgrund eines wettbewerbswidrig erlangten Vorteils ein. Dessen Höhe beläuft sich auf weitere knapp 1.100 Euro. (pm)