So wurde beispielsweise ein 42-jähriger VW-Fahrer in der Artur-Proeller-Straße aufgrund seines bereits auf den ersten Blick sehr tiefen Fahrzeugs angehalten und kontrolliert. Dabei wurde von den Beamten festgestellt, dass das Gewindefahrwerk deutlich zu tief eingestellt war. Somit war die Betriebserlaubnis erloschen. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt und zeigten den Mann an. Zusätzlich ergeht eine Meldung an die Zulassungsstelle. Eine Wiederinbetriebnahme kann erst nach Vorführung des Pkw in ordnungsgemäßem Zustand bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen erfolgen.
Ebenfalls in der Artur-Proeller-Straße war bei einem 18-jährigen Audi-Fahrer die Tieferlegung seines Fahrzeugs deutlich tiefer als zulässig. Zudem war die Kombination zwischen Reifen Fahrwerk und Felge nicht zulässig und nicht eingetragen. Außerdem waren andere Rädergrößen montiert, als in der Abnahme ausgewiesen. Für die nachträglich hinzugefügten Distanzscheiben konnte ebenfalls keine Erlaubnis vorgelegt werden. Durch das veränderte Fahrverhalten und die Änderungen am Spurbild war auch in diesem Fall die Betriebserlaubnis des Wagens erloschen. Ihn erwarten dieselben Konsequenzen wie den 42-jährigen VW-Fahrer.
Diverse technische Mängel an der Bremsanlage, den Beleuchtungseinheiten sowie der Karosserie, die eine konkrete Verkehrsunsicherheit begründeten, wurden am Fahrzeug eines 22-jährigen Daimlerfahrers festgestellt. Die Beamten stellten Kennzeichen und Fahrzeugpapiere sicher und fertigten auch in diesem Fall eine Anzeige. (pm)