Im letzten Fall war am 03.03.2025, um 21:40 Uhr, ein 16-jähriger Jugendlicher in der Donauwörther Bahnhofstraße mit einem abgelaufenen blauen Kennzeichen aufgefallen.
Seit 01.03.2025 ist zwingend eine grüne Kennzeichenplakette für das Versicherungsjahr 2025 notwendig, wenn der Elektroroller auf öffentlichem Verkehrsgrund gefahren werden soll.
Diese gilt dann bis zum letzten Februartag 2026. Ein Verstoß stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar. Zudem wird die Weiterfahrt sofort unterbunden. (dra)