Am Dienstagvormittag fiel eine 74-Jährige mit ihrem Pkw auf, da sie an ihrem Fahrradträger ein anderes Kennzeichen angebracht hatte, als die Pkw-Zulassung erforderlich machte. Das tatsächliche Kennzeichen des Pkw war durch den Fahrradträger verdeckt und nur teilweise lesbar. Da die Dame kein ordnungsgemäßes Wiederholungkennzeichen angebracht hatte, erhält sie nun eine Strafanzeige. (pm)