Am 10.07.2024, um 12:25 Uhr, kontrollierte ein Fischereiaufseher an den Seen des Naherholungsgebiets beim Posthof in Riedlingen einen 32-jährigen Angler. Der Mann zeigte einen Fischereischein aus Nordrhein-Westfalen vor. Im Rahmen einer folgenden Überprüfung stellte sich das Dokument als Fälschung heraus. Eine verständigte Polizeistreife der Donauwörther Inspektion zeigte den 32-Jährigen daher wegen Verdachts auf Urkundenfälschung sowie Verstoßes nach dem Bayerischen Fischereigesetz an. Zudem war der Angelausflug damit beendet. (dra)