Die verständigte Streifenbesatzung stellte in der betreffenden Wohnung neben dem 44-jährigen Bewohner noch zwei weitere, augenscheinlich befreundete Personen fest, die miteinander eine lautstarke Musik-Party feierten. Nachdem der völlig uneinsichtige 44-Jährige über das verlängerte Oster-Wochenende bereits zwei Mal wegen gleichgelagerten nächtlichen Verhaltens von der Polizei ermahnt bzw. angezeigt wurde, nahmen die Beamten dieses Mal erneut die Musikanlage mit und stellten diese sicher. Anzeige wegen unzulässigem Lärm nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz sowie Verstößen gegen die derzeit geltende Allgemeinverfügung waren die neuerliche Folge. (pm)