Der Wemdinger Tunnel hat seit kurzem seinen Betrieb wieder aufgenommen. Seither müssen sich die Verkehrsteilnehmer auf einige neue bauliche Veränderungen einstellen.
Nördlingen - Ein Kreisverkehr entstand und wird ergänzt von kreuzenden Rad- und Gehwegen. Hier kann es zwangsläufig zu Berührungspunkten von Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern kommen. Um ein reibungsloses Miteinander mit gegenseitiger Rücksicht im Straßenverkehr gefahrlos zu ermöglichen, wird die Polizei in den kommenden Wochen vor Ort präsent sein und auch gezielt den Radfahrern auf die Pedale schauen.
Grund hierfür waren in den letzten Wochen vermehrt eingegangene Beschwerden von Verkehrsteilnehmern bei der Nördlinger Polizei, über kreuz- und quer fahrende Fahrradfahrer. Sogar von „Beinahe-Unfällen“ wurde mehrfach gesprochen. Egal ob Schüler oder Erwachsene, es konnte beobachtet werden, wie schnell quasi quer über die Kreuzung , vom Radweg über den Zebrastreifen, wiederrum quer zur anderen Straßenseite auf den Gehweg, rauf und runter, gefahren wurde.
Sogar die anwesende Polizei blieb manchmal in den Morgenstunden unbeachtet. Bei den bisherigen Kontrollen wurde festgestellt, dass rund die Hälfte aller angetroffenen Biker auffällig zur „dunklen“ Jahreszeit ohne Licht unterwegs war, bzw. gar keine Einrichtung montiert hatte.
Die Polizei wird ihre Kontrollen zu unterschiedlichen Zeiten durchführen und ein Augenmerk auf die erforderlichen Ausrüstungsvorschriften und das Fahrverhalten der Radler legen.
Ein Blick auf die Unfallstatistik zeigt, dass sich im laufenden Jahr bereits 27 Fahrradunfälle im Stadtbereich Nördlingen ereigneten, wovon über die Hälfte von den Radlern selbst verschuldet wurde. Meist kamen die Radfahrer alleinbeteiligt zu Sturz. Während letztes Jahr noch 4 Personen schwer verletzt wurden, stieg deren Zahl 2018 bereits auf das doppelte an.
Ein großes Anliegen der Ordnungshüter wird auch das richtige Verhalten an einem Fußgängerüberweg, sowie das Miteinander auf einem kombinierten Fuß-und Radweg, sein. Nur ein Radler der absteigt und über den Zebrastreifen schiebt, kann letztendlich die Rechte wie die eines Fußgängers in Anspruch nehmen. Ansonsten muss er die Vorfahrt z.B. einem herannahenden Pkw ermöglichen!
Dem Fahrradfahrer drohen bei Missachtung einzelner Vorschriften Verwarnungsgelder, bis hin zu einer saftigen Bußgeldanzeige mit Punkten in Flensburg. Nachdem bei der Überwachung von Kreisverkehren immer wieder Fehlverhalten bzw. Unsicherheiten von Verkehrsteilnehmern festgestellt werden, nachfolgend noch ergänzend Hinweise der Polizei.
Vorfahrt
Die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge haben die Vorfahrt zu gewähren. Wie es die Beschilderung bereits anzeigt, haben Fahrzeuge im Kreisverkehr grundsätzlich Vorfahrt. Das Tempo sollte deshalb bei Annäherung an einen Kreisverkehr herabgesetzt werden.
Bei Ausfahrt ist besonders auch auf „querende“ Radfahrer zu achten, die auf bzw. neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Diese haben Vorrang. Auch auf „querende“ Fußgänger haben ausfahrende Fahrzeuge als Abbieger besondere Rücksicht zu nehmen und gegebenenfalls anzuhalten.
Blinken
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung darf bei Einfahrt in den Kreisverkehr nicht geblinkt werden. Bei Ausfahrt aus dem Kreisverkehr muss allerdings der Blinker gesetzt werden. Ein Verstoß kann mit 10 Euro geahndet werden. (pm)